Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!

Handlungsleitfaden Turnbund Höntrop 1887 e.V.

Wir haben folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
  2. Der Verein wird sich aus diesem Grunde der Initiative „Schweigen schützt die Falschen! - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. anschließen.
  3. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes (1.Vorsitzender, 1.Geschäftsführerin, 1.Schatzmeisterin) ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  4. Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  5. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex des Landessportbundes NRW, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  6. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzeichnen eine Erklärung, dass zurzeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.
  7. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  8. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch Frau Melanie Heermann (1.Geschäftsführerin). Die Vertraulichkeit wird zugesichert!
    Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde erhalten alle Mitarbeiter/innen vom Vorstand.
  9. Frau Melanie Heermann (1.Geschäftsführerin) und Herr Christian Eusterfeldhaus (1.Vorsitzender) stehen als Ansprechpartnerin / Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
  10. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle des Kinder- & Jugendring Bochum e.V., Neustr. 7, 44787 Bochum, Telefon (02 34) 438 809 30, ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
  11. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 9. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
  12. Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
  13. Wir stellen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Übungsleiterlizenz angerechnet werden.
  14. Wir und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  15. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  16. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  17. Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung / Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck). Zu diesem Zweck stellen wir als Hilfestellung einen Vordruck für ein Gesprächsprotokoll zur Verfügung.
  18. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  19. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
  20. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  21. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der (sexualisierten) Gewalt in unserem Verein!
  22. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 9) unseres Vereins. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  23. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.