Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!

Unser Verein mit seinen inzwischen über 1.000 Mitgliedern bietet eine breite Palette von Sportangeboten, die unsere Mitglieder von den ersten Schritten in der Turnhalle (Eltern & Kind Gruppen ab 18 Monaten) bis zur Senioren-Gymnastik im gesamten Sportler-Leben begleiten kann. Dabei bieten wir in sieben Sportstätten in Wattenscheid wöchentlich über 70 Stunden Sport an, wobei es vom Kinderturnen bis zum leistungsorientierten Volleyball zahlreiche Möglichkeiten gibt, aktiv etwas für Fitness und Gesundheit zu tun, aber auch um für eine Abwechslung vom beruflichen Alltag zu sorgen. 


Wer mitgestalten und mitbestimmen möchte, der muss sich bewegen und mitmachen. Die beste Gelegenheit bietet sich auf der nach langer Pause wieder einberufenen Jugendversammlung des TB Höntrop. Hier soll der vakante Posten des Jugendwartes oder der Jugendwartin neu besetzt werden und hier soll über mögliche Aktivitäten im nächsten Jahr und der Ausrichtung der Vereinsjugend für die Zukunft gesprochen werden. Der Jugendwar ist mit seiner Wahl automatisch stimmberechtigtes Mitglied im Gesamtvorstand des Vereins und kann so die Interessen der Jugend dort vertreten.

Dabei macht es Sinn sich schon vorher Gedanken darüber machen, was sich jeder in der Zukunft von seinem Jugendwart wünscht, denn während der Versammlung steht eine Box bereit, in die ihr eure Wünsche werfen könnt und somit Anreize für zukünftige Aktionen geben könnt.

Die in dieser Zeit üblicherweise stattfindenen Trainingseinheiten mit Beteiligung von Jugendlichen (Volleyball mU12/U13) entfallen oder werden entsprechend verkürzt (Tischtennis-Jugend und Volleyball mU16, jeweils ab 19 Uhr und wU20 nur von16.30 bis 17.30 Uhr), um den Jugendlichen und Trainern die Teilnahme zu ermöglichen.

Auszüge aus der Satzung des Vereins:

§ 9 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

Kinder bis zum 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Mitgliederrechte nicht persönlich ausüben. Diese werden durch ihre gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.

Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliederrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind dagegen von der Wahrnehmung ausgeschlossen.

Mitglieder bis zum 16. Lebensjahr sind jedoch vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Das Stimmrecht kann jedoch in der Jugendversammlung im vollen Umfang ausgeübt werden.

§ 18 Vereinsjugend

Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Angelegenheiten der Vereinsjugend.

Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel.

Organe der Vereinsjugend sind:

·         der Jugendwart und

·         die Jugendversammlung.

Auf Vorschlag der Jugendversammlung kann der Jugendwart nicht nur aus der Vereinsjugend, sondern auch aus allen Mitgliedern des Vereins gewählt werden. Der Jugendwart ist Mitglied des erweiterten Vorstandes.

Das nähere regelt die Jugendordnung, die von der Jugendversammlung des Vereins beschlossen wird. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.